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Ein sich ständig veränderndes Gefahrenbild bei Einsätzen der Feuerwehr stellt immer höhere Anforderungen an die Einsatzkräfte. Feuerwehr-Einsatzkräfte, die unter Atemschutz vorgehen, sind hier im besonderen Maße betroffen. Die Atemschutzgeräteträger müssen sich deshalb regelmäßig einsatzbezogen fortbilden. Ein Ziel dieser Fortbildung ist Sicherheit im Umgang mit dem Atemschutzgerät zu gewinnen, um auch in gefährlichen Situationen Ruhe und Besonnenheit zu bewahren.
Die notwendige einsatzbezogene Fortbildung kann zum Beispiel an der Brandübungsanlage in Bad Gandersheim erfolgen. Der Landkreis Northeim unterstützt diese Fortbildung durch die Beschaffung einer gasbetriebenen Brandübungsanlage.
Die Ausbildung sollte in zwei Bereiche unterteilt werden: a) Vorbereitung auf die Fortbildung in der Brandübungsanlage b) Fortbildung in der Brandübungsanlage
Die Erfahrungen an der bereits vor längerer Zeit in Betrieb genommene Brandübungsanlage hat gezeigt, dass die Teilnehmer mit sehr unterschiedlichen Vorkenntnissen und Erfahrungen im Atemschutzeinsatz antraten. Darunter litt der Ausbildungseffekt stark. Was für manche Teilnehmer selbstverständlich war, konnten andere Teilnehmer nicht mehr abrufen.
Um möglichst gleiche Voraussetzungen für die Teilnehmer zu schaffen, wurde der Ausbildung an der Brandübungsanlage eine Ausbildung am Standort vorgeschaltet. Diese Ausbildung am Standort soll sowohl Wissen vermitteln, als auch die erforderlichen Fertigkeiten vertiefen, bzw. auffrischen. Die Standortausbildung ist ein unverzichtbarer Teil der Ausbildung in der Brandübungsanlage.
- Die Vorbereitung sollte nicht mehr als 6 Monate (Richtwert) vor dem geplanten Termin an der BÜA liegen - Die Vorbereitung sollte möglichst von Atemschutz-Ausbildern durchgeführt werden - Die Vorbereitung kann an einem beliebigen Standort durchgeführt werden (bitte melden, falls ihr Hilfe benötigt) - Nur die abgeschlossene Teilnahme am Vorbereitungslehrgang berechtigt zur Teilnahme an der Weiterbildung in der BÜA
Die Fortbildung in der BÜA kann auf die, nach FwDV 7, jährlich vorgeschriebene Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit angerechnet werden. |




